Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Stiften oder Spenden

(Zu) Stiften oder Spenden

Zustiften stockt das Vermögen einer Stiftung auf, um ihre Leistungsfähigkeit langfristig zu stärken. Eine Spende unterstützt die konkrete Stiftungsarbeit und ist zeitnah von der Stiftung für ihre satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden.


Zustiften

Im Umgangssprachlichen wird häufig der Ausdruck "etwas stiften" für das Spenden verwendet. Normalerweise beinhaltet die Zustiftung bei einer Stiftung die Investition eines Geldbetrages oder anderer Vermögenswerte in das zu erhaltende Vermögen der Stiftung. Gleiches gilt für unsere Stiftungen, wobei dieses bei uns in das zu erweiternde Anlagekapital (u. a. in Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Werkstätten) fließt.

 

Insbesondere für größere Vermögen ist dies äußerst nützlich und erweitert den Handlungsspielraum unserer Eisenbahnstiftung.

 

Für Zustiftungen gelten dieselben Bestimmungen im Steuerrecht wie für die Gründung einer Stiftung. Über einen Zeitraum von zehn Jahren kann ein Betrag von einer Million Euro geltend gemacht werden (bei Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt zwei Millionen). Ansonsten besteht (wie auch bei Spenden für gemeinnützige Zwecke) die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.


Spenden aus dem Privatvermögen

Im Privatbereich können Spenden an eine wohltätige Organisation als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgezogen werden. Aber es gibt eine Höchstgrenze. Maximal 20 Prozent der gesamten Einkünfte können angerechnet werden. Falls die Gesamtsumme aller Spenden in einem Jahr diesen Höchstbetrag übersteigt, ist es möglich, den verbleibenden Betrag für zukünftige Jahre zu spenden.

 

Unter diesem Link: Spendenrechner gibt es auch ein Tool zur Berechnung des maximalen Betrags für Spenden, die Sie verwenden können.


Spenden von Unternehmen

Eine Begrenzung von 20 Prozent der Einnahmen oder 4 Promille der Gesamtsumme aller Umsätze zusammen mit den im Kalenderjahr bezahlten Löhnen und Gehältern gilt auch für ein Unternehmen. Es ist ratsam, zuerst mit Ihrem Steuerberater zu sprechen.


Verschiedene steuerliche Bescheinigungen

Bitte beachten Sie bei Ihren Überweisungen immer den Hinweis "Zustiftung", wenn die Zuwendung als solche behandelt werden soll, damit wir Ihre Zuwendung richtig einordnen und die korrekte steuerliche Zuwendungsbestätigung ausstellen können. In jedem anderen Fall wird Ihre Zuwendung als Spende berücksichtigt und bescheinigt.
 

Bitte teilen Sie uns immer Ihre Adresse mit und ob Sie auf der Stifter- bzw. Spenderliste erscheinen wollen. Vielen Dank!


Zustiftung oder Spende von Sachwerten

Sachwerte umfassen verschiedene Vermögensobjekte, die der Stiftung übereignet werden können. In unserem Fall handelt es sich um eisenbahnspezifische Objekte, welches in das Anlagevermögen der Stiftung fließt. Hierzu gehören bahnspezifische Immobilien wie alle Bahnbauten inklusive Werkstätten und Eisenbahngrundstücke. Des Weiteren gehören hierzu historischen Fahrzeugen aus Reichsbahn- und Länderbahnzeiten, Fahrzeugrepliken (Nachbauten), Fahrzeuge, Maschinen, Geräte für die Instandhaltung und Instandsetzung von Eisenbahninfrastruktur. Maschinen und Geräte für die Fahrzeuginstandsetzung, historische Bahnsicherungstechnik und historische Gerätschaften für den Bahnbetrieb. Es versteht sich, dass die Stiftung nicht alle Objekte übernehmen kann, da bestimmte Objekte die Stiftung auch überfordern kann.


Stiftungs- und Spendenkonto für Zustiften oder Spenden

Deutsche Reichsbahn u. Länderbahnstiftung
Sparkasse Uckermark

IBAN:DE38 1705 6060 0101 0317 85
BIC:WELADED1UMP

 

Bitte immer Verwendungszweck angeben oder uns eine kurze Email senden. Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse mit, ob Sie eine steuerliche Zuwendungsbestätigung brauchen und wenn Sie Stifter sind, ob Sie auf der Stifterliste erscheinen wollen. Vielen Dank!