Nachlässe zugunsten der Eisenbahnstiftung - Vererben
Sie besitzen ein Vermögen und möchten es nach Ihrem Hinscheiden, das es einer guten Sache dient und das Sie so selbst nach Ihrem Fortgang noch etwas Positives damit bewegen. Dann können Sie dieses an die Deutsche Reichsbahn und Länderbahnstiftung vererben. Dies müssen Sie dann am besten durch ein notariell beglaubigtes (nicht zwingend notwendig) Testament bekunden. Ein handschriftlich aufgesetztes, mit Ort, Datum und Unterschrift versehenes Dokument sollte sicherheitshalber bei einem Amtsgericht hinterlegt werden. Sie können nicht nur Geldwerte, sondern auch in unsrem Falle eisenbahnspezifische Sachwerte und Immobilien an die Stiftung vererben.
Was Sie noch wissen sollten, dass gemeinnützige Stiftungen - wie unsere auch - von der Erb- und Schenkungsteuer befreit sind. Das von Ihnen an uns zugewandte Vermögen kommt der guten Sache damit ungeschmälert zugute.